| AP00.20-P-0000-06A | Besondere Wartungsmaßnahmen |
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Bremsflüssigkeit ist alle zwei Jahre, am besten im Frühjahr, zu erneuern. Das Kühlmittel soll vor Beginn und während der kalten Jahreszeit auf seine Korrosions-/Frostschutzkonzentration geprüft werden. Nach drei Jahren das Kühlmittel erneuern. Weitere Zusatzarbeiten zum Wartungsdienst nach Kilometer bzw. Jahren sind dem jeweils gültigen Arbeitsblatt zu entnehmen. |